
Altgold verkaufen: der Ablauf in sieben Schritten
Vom Schmuckkästchen bis zum unterschriebenen Beleg: So verkaufen Sie Altgold Schritt für Schritt, kennen den Materialwert und vergleichen Angebote, ohne etwas zu verschenken.
Ein Schmuckkästchen aus dem Nachlass, ein einzelner Ohrring, eine gerissene Kette oder Zahngold in einem kleinen Döschen: Altgold liegt in vielen Haushalten. Wer es verkaufen möchte, muss kein Fachmann sein. Mit etwas Vorbereitung wissen Sie, was Ihr Gold ungefähr wert ist, und erkennen, ob ein Angebot fair ist. Der Ablauf lässt sich in sieben Schritte gliedern.
- Sichten und sortieren
- Stempel lesen
- Wiegen
- berechnen
- Angebote vergleichen
- Prüfung vor Ort ansehen
- Beleg verlangen
Schritt 1 und 2: sortieren und Stempel lesen
Legen Sie alle Stücke auf einem hellen Tuch aus und teilen Sie sie in Gruppen: Gold, Silber, Modeschmuck und Sonderfälle wie Schmuck mit großen Steinen, Perlen, Uhren oder Markenschmuck. Modeschmuck und vergoldete Stücke haben kaum Materialwert, sollten aber nicht vorschnell weggeworfen werden. Lassen Sie im Zweifel auch sie prüfen. Legen Sie Zahngold gesondert, denn es besteht meist aus speziellen Legierungen und wird in der Regel eigens analysiert.
Gold ist meist mit einem kleinen Stempel versehen, der sogenannten . Sie gibt den in Tausendsteln an, also wie viel reines Gold in der Legierung steckt. Oft sitzt sie an der Innenseite eines Rings oder am Verschluss einer Kette. Eine Lupe mit zehnfacher Vergrößerung hilft beim Lesen.
| Stempel | Bedeutung | Goldanteil |
|---|---|---|
| 333 | 8 Karat | 33,3 % |
| 375 | 9 Karat | 37,5 % |
| 585 | 14 Karat | 58,5 % |
| 750 | 18 Karat | 75 % |
| 916 | 22 Karat | 91,6 % |
| 999 | 24 Karat, Feingold | 99,9 % |
| 925, 800, 835 | Silber | kein Gold |
| Doublé, GF, GP, vergoldet | Goldauflage | sehr gering |
Ein Stempel ist ein Hinweis, aber kein Beweis. Fälschungen kommen vor.
In Deutschland ist das Stempeln von Schmuck freiwillig. Wer aber einen Feingehalt angibt, muss richtig stempeln. Nach dem Feingehaltsgesetz darf der tatsächliche Feingehalt eines Schmuckstücks, im Ganzen eingeschmolzen, höchstens zehn Tausendstel unter der Angabe liegen. Stücke ohne Stempel können trotzdem aus Gold sein, etwa bei sehr altem oder selbst gefertigtem Schmuck.
Schritt 3 und 4: wiegen und Materialwert berechnen
Wiegen Sie jede Gruppe getrennt nach Feingehalt. Eine Küchenwaage zeigt meist nur ganze Gramm an, bei kleinen Mengen ist das zu ungenau. Besser ist eine , die auf ein Hundertstelgramm genau misst. Rechnen Sie Edelsteine, Perlen und Stahlfedern in Verschlüssen nicht zum Goldgewicht.
Der Materialwert ergibt sich aus Gewicht mal Feingehalt mal Preis je Gramm Feingold. Den aktuellen Feingoldpreis finden Sie in den Live-Kursen. Der Materialwert ist die rechnerische Obergrenze, an der Sie Angebote messen.

Schritt 5: Angebote vergleichen
Holen Sie mindestens zwei bis drei Angebote ein, möglichst am selben Tag, weil sich der Goldpreis laufend ändert. Fragen Sie jeweils nach dem Preis je Gramm für jeden Feingehalt und nach etwaigen Gebühren. Rechnen Sie jedes Angebot in Prozent des Materialwerts um. So werden Angebote vergleichbar, auch wenn sie unterschiedlich aufgebaut sind.
Ein Angebot liegt immer unter dem Materialwert, weil der Ankäufer Kosten für Schmelzen, Scheiden und Prüfung trägt und eine Marge braucht. Wie groß der Abstand ist, unterscheidet sich je nach Anbieter, Menge und Feingehalt teils deutlich. Gerade deshalb lohnt der Vergleich.
Achten Sie darauf, ob ein Angebot getrennt nach Feingehalt aufgeschlüsselt ist. Ein Pauschalpreis für alle Stücke, ohne Wiegen und ohne Aufschlüsselung, lässt sich nicht nachprüfen. Fragen Sie außerdem, wie lange ein Angebot gilt, denn viele Ankäufer koppeln ihren Preis an den aktuellen Kurs.
Schritt 6 und 7: Prüfung ansehen und Beleg verlangen
Bestehen Sie darauf, dass Ihr Gold in Ihrem Beisein geprüft und gewogen wird. Übliche Verfahren sind die , bei der ein Abrieb auf einem Prüfstein mit Säuren getestet wird, und die Röntgenfluoreszenzanalyse, die die Oberfläche berührungslos misst. Die Waage muss im geschäftlichen Verkehr geeicht sein. Lassen Sie nichts vorab einschmelzen, solange Sie dem Verkauf nicht zugestimmt haben.
Wenn Sie verkaufen, verlangen Sie einen schriftlichen Beleg. Darauf gehören:
- Datum, Name und Anschrift des Ankäufers
- Gewicht je Feingehalt, getrennt aufgeführt
- der zugrunde gelegte Goldpreis je Gramm
- der Gesamtpreis und die Zahlungsart
- eine kurze Beschreibung der Stücke
Bewahren Sie den Beleg zusammen mit Ihren Fotos auf. Er dokumentiert, was Sie zu welchem Preis verkauft haben, und kann bei späteren Fragen wichtig werden, etwa wenn Sie Schmuck für eine Erbengemeinschaft verkaufen.
Sonderfälle: Steine, Perlen, Uhren, Markenschmuck
Nicht jedes Stück ist nur so viel wert wie sein Gold. Größere Diamanten und Farbsteine können einen eigenen Wert haben, der beim reinen Altgoldankauf oft unberücksichtigt bleibt. Lassen Sie wertvolle Steine gegebenenfalls von einem Goldschmied ausfassen oder gesondert bewerten. Perlen werden beim Einschmelzen zerstört und sollten vorher entfernt werden.
Goldene Uhren, Markenschmuck, Designerstücke und antiker Schmuck können als Ganzes mehr einbringen als ihr Materialwert. Hier lohnt eine Bewertung durch einen Fachhändler für Gebrauchtschmuck oder Uhren, bevor Sie an einen Altgoldankauf verkaufen. Zertifikate, Originalverpackungen und Kaufbelege erhöhen die Chancen auf einen besseren Preis.
Ausweis und Steuern in Kürze
In Deutschland müssen Edelmetallhändler nach dem Geldwäschegesetz bei Bargeschäften ab 2.000 Euro die Identität ihres Kunden feststellen. Viele seriöse Ankäufer verlangen den Ausweis grundsätzlich. Nehmen Sie ihn also mit. Steuerlich gilt für Gold im Privatvermögen in Deutschland: Haben Sie es vor mehr als einem Jahr erworben, ist der Gewinn beim Verkauf in der Regel steuerfrei. Bei erst kürzlich gekauften Barren oder Münzen greift § 23 EStG mit einer Freigrenze von 1.000 Euro im Jahr. Dieser Überblick ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Wer Gewicht, Feingehalt und Tageskurs kennt, verkauft auf Augenhöhe.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung.


