
Altgold per Post verkaufen: Versand, Versicherung, Ablauf
Altgold lässt sich bequem per Post verkaufen, wenn Versand, Versicherung und Kurs vorher geklärt sind. Der Ablauf, die wichtigsten Fragen an den Ankäufer und eine Checkliste.
Altgold lässt sich auch verkaufen, ohne ein Geschäft zu betreten. Beim schicken Sie Ihre Stücke an einen Ankäufer, der sie prüft, ein Angebot macht und den Betrag überweist. Das ist bequem, verlangt aber mehr Vorbereitung als ein Verkauf am Tresen. Denn zwischen Absenden und Auszahlung haben Sie Ihr Gold nicht mehr in der Hand.
So läuft ein Versandankauf ab
Die Abläufe unterscheiden sich im Detail, folgen aber meist demselben Muster. Lesen Sie die Bedingungen des jeweiligen Ankäufers vollständig, bevor Sie etwas verschicken, und speichern Sie sie ab.
- Sie fordern ein Versandset an oder drucken einen Auftragsschein aus und tragen Ihre Daten ein.
- Sie verpacken die Stücke mit einer und senden sie auf dem vereinbarten, versicherten Weg ab.
- Der Ankäufer bestätigt den Eingang, wiegt und prüft die Ware, oft zusätzlich mit einem Analysegerät.
- Sie erhalten ein Angebot mit Gewicht, , zugrunde gelegtem Kurs und Preis.
- Sie nehmen das Angebot an oder lehnen es ab. Bei Annahme wird überwiesen, bei Ablehnung geht die Ware zurück.
Fragen Sie vorab nach allen Kosten, die anfallen können: für Versandset und Versicherung, für Prüfung oder Analyse, für eine Rücksendung und für die Überweisung. Seriöse Anbieter nennen diese Posten offen. Gebühren, die erst im Kleingedruckten auftauchen, schmälern den Erlös und erschweren den Vergleich mit anderen Angeboten.
Vor dem Versand: dokumentieren, wiegen, auflisten
Die wichtigste Vorbereitung ist eine lückenlose Dokumentation. Sie schützt Sie, falls eine Sendung verloren geht oder die Angaben des Ankäufers von Ihren abweichen.
- Fotografieren Sie jedes Stück einzeln von beiden Seiten, die Stempel möglichst in Nahaufnahme.
- Wiegen Sie jedes Stück, am besten auf einer Feinwaage mit Anzeige in 0,01 Gramm, und notieren Sie das Gewicht.
- Erstellen Sie eine Inhaltsliste mit Beschreibung, Stempel und Gewicht. Legen Sie eine Kopie bei und behalten Sie eine.
- Filmen Sie das Verpacken und Verschließen des Pakets ohne Unterbrechung.
- Bewahren Sie Einlieferungsbeleg und Sendungsnummer auf, bis das Geld auf Ihrem Konto ist.
Steine, Perlen und Schmuck mit Erinnerungswert gehören nicht in ein Paket, dessen Inhalt eingeschmolzen werden soll. Trennen Sie vorher sorgfältig und schicken Sie nur, was Sie tatsächlich verkaufen möchten. Packen Sie die Stücke in kleine, verschlossene Beutel und polstern Sie den Karton so, dass nichts verrutscht.
Versicherung: der wichtigste Punkt
Ein gewöhnliches Paket reicht für Edelmetall nicht. Viele Paketdienste haften für Schmuck, Edelmetalle und andere Wertgegenstände nur bis zu einem niedrigen Betrag oder schließen eine höhere Versicherung dafür ausdrücklich aus. Geht eine solche Sendung verloren, erhalten Sie im ungünstigsten Fall nichts oder nur einen Bruchteil des Werts.
Viele Versandankäufer bieten deshalb einen eigenen versicherten Versandweg an. Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, bis zu welchem Betrag die Sendung versichert ist, ab wann der Schutz gilt und welche Bedingungen Sie erfüllen müssen, etwa eine bestimmte Verpackung oder die Abgabe in einer Filiale. Die Versicherungssumme sollte den Materialwert Ihrer Sendung abdecken. Liegt der Wert darüber, teilen Sie die Stücke auf mehrere Sendungen auf.
Kurs, Prüfung und Auszahlung
Zwischen Absenden und Angebot vergehen oft einige Tage. In dieser Zeit kann sich der Goldpreis bewegen. Klären Sie deshalb vorher, welcher Kurs gilt: der Kurs am Tag des Eingangs, am Tag der Prüfung oder ein Kurs, den Sie bei der Auftragserteilung fest vereinbaren, die sogenannte . Jede Variante hat Vor- und Nachteile. Wichtig ist, dass Sie wissen, worauf Sie sich einlassen.
Das Angebot sollte nachvollziehbar sein. Es nennt das Gewicht je Feingehaltsgruppe, den festgestellten Feingehalt, den zugrunde gelegten Preis je Gramm Feingold und den Endbetrag. Weicht das Gewicht deutlich von Ihrer eigenen Messung ab, fragen Sie nach. Kleine Unterschiede durch verschiedene Waagen sind normal, größere nicht.
Wichtig sind auch die Regeln für den Fall, dass Sie ablehnen. Fragen Sie, ob die Rücksendung kostenlos und versichert erfolgt, wie lange Sie Zeit für Ihre Entscheidung haben und ob die Stücke bis dahin unverändert bleiben. Stimmen Sie keinem Einschmelzen zu, bevor Sie das Angebot angenommen haben, es sei denn, eine ist ausdrücklich vereinbart.
Häufig verlangen Versandankäufer eine Kopie Ihres Ausweises oder eine Identifizierung per Video, um zu wissen, mit wem sie es zu tun haben. Das spricht eher für Sorgfalt als dagegen. Achten Sie darauf, dass Ihre Daten über einen gesicherten Weg übermittelt werden.
Vorteile und Nachteile gegenüber dem Ankauf vor Ort
| Kriterium | Versandankauf | Ankauf vor Ort |
|---|---|---|
| Aufwand | kein Weg, aber Verpackung und Dokumentation | Anfahrt, dafür sofort erledigt |
| Prüfung | ohne Sie, nur über das Ergebnis nachvollziehbar | vor Ihren Augen |
| Auszahlung | nach Prüfung und Zusage, meist per Überweisung | oft sofort |
| Risiko | Transport, Abweichungen bei Gewicht oder Feingehalt | gering, wenn Sie den Beleg prüfen |
| Vergleich | viele Anbieter erreichbar | begrenzt auf Ihre Umgebung |
Allgemeine Unterschiede. Die Bedingungen einzelner Anbieter weichen ab.
Der Versand lohnt sich vor allem, wenn es in Ihrer Nähe keinen Ankäufer gibt, dem Sie vertrauen, oder wenn Sie Angebote überregional vergleichen möchten. Bei großen Mengen oder Stücken, die Sie nicht aus der Hand geben möchten, ist der Ankauf vor Ort oft die ruhigere Wahl.
Checkliste vor dem Absenden
- Bedingungen, Kosten und Fristen des Ankäufers gelesen und gespeichert
- Versicherungssumme und Versandweg schriftlich bestätigt
- Geltender Kurs und Zeitpunkt der Kursfestlegung geklärt
- Rücksendung bei Ablehnung geklärt: Kosten, Versicherung, Frist
- Fotos, Gewichte und Inhaltsliste erstellt, Kopie beigelegt
- Steine, Perlen und Erinnerungsstücke aussortiert
- Einlieferungsbeleg sicher aufbewahrt
Was Sie vor dem Versand nicht dokumentiert haben, können Sie hinterher nicht belegen.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung.


